Nutzungsbedingungen und Lizenzvertrag
Security Awareness Toolbox
1. Vertragsgegenstand
GROHMANN BUSINESS CONSULTING (nachfolgend „Lizenzgeber“) räumt dem Erwerber der Security Awareness Toolbox (nachfolgend „Lizenznehmer“) das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht übertragbare Recht ein, die bereitgestellten Materialien der Security Awareness Toolbox (nachfolgend „Materialien“) zu den nachfolgenden Bedingungen zu nutzen.
2. Nutzungsrechte
2.1 Der Lizenznehmer erwirbt mit dem Kauf der Security Awareness Toolbox das Recht, die Materialien ausschließlich innerhalb seines eigenen Unternehmens zu verwenden.
2.2 Die Nutzung umfasst das Recht:
- Die Materialien herunterzuladen
- Die Materialien an Mitarbeiter des eigenen Unternehmens weiterzugeben
- Die Materialien für interne Schulungs- und Informationszwecke zu verwenden
- Die Materialien mit dem eigenen Firmenlogo zu versehen und anzupassen
2.3 Jede Weitergabe der Materialien an Dritte außerhalb des lizenznehmenden Unternehmens ist ausdrücklich untersagt. Als Dritte gelten insbesondere:
- Andere Unternehmen, auch wenn diese mit dem Lizenznehmer verbunden sind
- Externe Dienstleister, die nicht direkt für den Lizenznehmer tätig sind
- Privatpersonen außerhalb des Unternehmens des Lizenznehmers
2.4 Nutzungsbeschränkungen für IT-Dienstleister
2.4.1 Die Lizenz für die „Security Awareness Toolbox“ in der Standard-Version wird ausschließlich für den internen Gebrauch durch Endkunden erteilt. IT-Dienstleister, Systemhäuser, Beratungsunternehmen, Managed Service Provider oder vergleichbare Unternehmen, die IT-Dienstleistungen für Dritte erbringen, sind von der Nutzung der Standard-Toolbox ausgeschlossen.
2.4.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Inhalte der Standard-Toolbox an Dritte weiterzugeben, kommerziell zu verwerten oder unter eigenem Namen anzubieten. Insbesondere ist es untersagt, die Inhalte als Teil eines eigenen Dienstleistungsangebots zu nutzen oder diese gegen Entgelt oder unentgeltlich an Kunden oder andere Dritte zu übermitteln.
2.4.3 Der Lizenznehmer versichert mit Vertragsabschluss, dass er kein IT-Dienstleister im Sinne von X.1 ist und die Toolbox ausschließlich zum internen Gebrauch in seinem Unternehmen erwirbt.
2.4.4 Bei Verstoß gegen die in 2.4.1 bis 2.4.3 genannten Bedingungen ist GROHMANN BUSINESS CONSULTING berechtigt, die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zur Toolbox ohne Vorankündigung zu sperren. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Lizenzgebühren besteht in diesem Fall nicht.
2.4.5 GROHMANN BUSINESS CONSULTING behält sich zudem ausdrücklich das Recht vor, die Lizenzierung der Standard-Toolbox ohne Angabe von Gründen zu verweigern, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der potenzielle Lizenznehmer die Toolbox entgegen der Bestimmungen in 2.4.1 und 2.4.2 nutzen könnte.
2.4.6 Für IT-Dienstleister und vergleichbare Unternehmen, die die Security Awareness Toolbox im Rahmen ihrer Dienstleistungen für Kunden einsetzen möchten, steht ausschließlich das White-Label-Partnerprogramm zur Verfügung. Informationen hierzu können unter partner@security-awareness-toolbox.de angefordert werden.
3. Urheberrecht und Kennzeichnung
3.1 Alle Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte an den Materialien verbleiben beim Lizenzgeber.
3.2 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die in den Materialien enthaltenen Urheberrechtsvermerke, Wasserzeichen und sonstigen Kennzeichnungen in unveränderter Form beizubehalten.
3.3 Jedes heruntergeladene Dokument wird automatisch mit einem digitalen Wasserzeichen versehen, das Informationen über den Lizenznehmer, den Namen der herunterladenden Person sowie Datum und Uhrzeit des Downloads enthält.
4. Vertragsstrafe
4.1 Bei Verstoß gegen die in Ziffer 2.3 genannten Beschränkungen verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von € 2.500,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
4.2 Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch den Lizenzgeber bleibt hiervon unberührt.
5. Technische Schutzmaßnahmen
5.1 Die Materialien können mit technischen Schutzmaßnahmen versehen sein, die eine unbefugte Nutzung verhindern sollen.
5.2 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, diese Schutzmaßnahmen nicht zu umgehen, zu entfernen oder zu manipulieren.
6. Laufzeit
6.1 Die Nutzungsrechte werden für die Dauer der vereinbarten Lizenzperiode von 12 Monaten gewährt.
6.2 Nach Ablauf der Lizenzperiode ist der Lizenznehmer nicht mehr berechtigt, auf den Download-Bereich zuzugreifen. Die bis dahin heruntergeladenen Materialien dürfen jedoch weiterhin gemäß den Bedingungen dieses Vertrages innerhalb des eigenen Unternehmens genutzt werden.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
7.3 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.
Mit der Nutzung der Security Awareness Toolbox erkennt der Lizenznehmer diese Nutzungsbedingungen an.
Freiburg im Breisgau, Januar 2025